46. Elternbrief Informationen zur Schulöffnung ab dem 22.06.2020

An die Eltern der

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 4

 

Nächster Öffnungsschritt für Grundschulen, Grundstufen der Förderschulen, Grundschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen sowie Grundschulzweige der verbundenen Schulformen und Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen am 22.06.2020

 

Sehr geehrte Eltern,

das aktuelle Infektionsgeschehen sowie die mittlerweile gesammelten Erkenntnisse der Forschung zur Übertragung des Virus Covid-19 machen es möglich, dass die Beschulung der Kinder in den hessischen Grundschulen, den Grundstufen der Förderschulen, den Grundschulzweigen an Kooperativen Gesamtschulen sowie den Grundschulzweigen der verbundenen Schulformen und den Grundstufen an Integrierten Gesamtschulen weiter geöffnet wird.

Wir freuen uns, dass noch vor den Sommerferien, nämlich ab dem 22.06.2020, alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und der Vorklassen wieder täglich die Schule besuchen können. Damit auch hierbei die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Der Unterrichtsumfang orientiert sich an der festgelegten verlässlichen Schulzeit Ihres Kindes. Die Jahrgänge 1 und 2 verbringen täglich in der Regel vier Zeitstunden, die Jahrgänge 3 und 4 in der Regel täglich fünf Zeitstunden in der Schule. Der inhaltliche Schwerpunkt des Unterrichts liegt weiterhin auf den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht sowie der 1. Fremdsprache.

Dieser weitere Öffnungsschritt kann vollzogen werden, weil aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass eine fest zusammengesetzte Klasse bzw. Gruppe für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens entscheidender ist als die individuelle Gruppengröße. Aufgrund dieser Erkenntnisse werden die Jahrgänge im festen Klassenverband unterrichtet. Zudem hat jede Klasse einen festgelegten Raum sowie einen festen Stamm an unterrichtenden Lehrkräften. Soweit es die personelle Situation der jeweiligen Schule es zulässt, wird darauf geachtet, dass die Lehrkräfte dabei möglichst nur in einer Klasse oder Lerngruppe eingesetzt sind.

 

Diese Maßnahmen machen es möglich, dass innerhalb der Klasse der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden muss, was viele Vorteile für die Ausgestaltung des Unterrichts mit sich bringt. An Stellen, an denen die konstante Gruppenbildung nicht eingehalten werden kann, gilt die Abstandsregelung weiterhin.

Die Notfallbetreuung wird ab dem 22.06.2020 nicht mehr angeboten. Es greifen dann wieder andere Angebote: Betreuung durch die Schulkindbetreuung Rote-Warte-Kids für die Kinder, die dort angemeldet sind. Dort gilt die Abstandsregel, da es hier zu Kontakten außerhalb der Klasse kommt und eine feste Gruppenbildung wie am Unterrichtsvormittag organisatorisch nicht umsetzbar ist.

Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.

Durch die getroffene Entscheidung, die Grundschulen weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung des regulären Schulbetriebs gegangen. Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen aber möglicherweise auch Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule alle Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für eine Schülerin oder einen Schüler modifiziert werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll.

Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft Arbeitsmaterial für unterrichtsersetzende Lernsituationen zu Hause.

Im Folgenden werden noch zusätzliche Informationen für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die zusätzlich sonderpädagogische Förderung erhalten, gegeben:

Da Infektionsbrücken vermieden werden sollen, kann die Förderschullehrkraft nicht wie gewohnt Schülerinnen und Schüler in mehreren Klassen sonderpädagogisch fördern, sondern wird im Unterricht möglichst nur in einer Klasse eingesetzt werden. Dies kann zur Folge haben, dass Ihr Kind in nächster Zeit nicht mehr zusätzlich im Unterricht sonderpädagogische Förderung erhält, sondern in den Unterricht seiner Klasse geht und im Zusammenwirken mit der Klassenlehrkraft sonderpädagogisch aufbereitete Lernaufgaben erhält.

Die Förderschullehrkraft wird mit Ihnen persönlich ‎in Kontakt treten, um die Förderung in der Klassensituation und die häuslichen Aufgaben zu besprechen.

Das Hessische Kultusministerium hat diese Ausnahmeregelung in dem Bewusstsein geschaffen, dass derzeit durch eine konstante Zuordnung eines festen Personalteams für jeweils eine Klasse Ihr Kind in der Schule am besten geschützt ist. So kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder am Unterricht ihrer bzw. seiner Lerngruppe teilnehmen. Eine separate Lerngruppe für sonderpädagogisch zu fördernde Kinder stünde diametral der Zielsetzung einer inklusiv arbeitenden Schule entgegen, in der alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Ihr Kind durch seine Sonderpädagogin oder seinen Sonderpädagogen zunächst weiter mittelbar über Lernaufgaben in seiner Klasse, für zuhause und am Telefon gefördert wird.

Wir freuen uns auf die Kinder, bedanken uns für die bisherige gute Zusammenarbeit und für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Sofern Sie noch Fragen haben, stehen wir dafür gerne zur Verfügung.

Die Jahrgänge 1 und 2 haben Montag, Dienstag und Mittwoch Unterricht von 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr. Donnerstag und Freitag  findet der Unterricht bis 11.30 Uhr statt.

                                                                                                    

Die Jahrgänge 3 und 4 haben Montag, Dienstag und Mittwoch Unterricht von 8.00 Uhr-13.00 Uhr.  Donnerstag und Freitag findet der Unterricht bis 12.00 Uhr statt.

 

Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Frühstück und eine Trinkflasche mit Wasser mit.

Es bleibt dabei, dass die Schüler direkt in die Klassenräume gehen und  sich vor dem Unterricht nicht auf dem Pausenhof treffen.

 

Der letzte Schultag ist wie folgt geregelt:

 

Jahrgang 1 und 2 von 8.15 Uhr – 10.45 Uhr

Jahrgang 3 und 4 von 8.30 Uhr – 11.00 Uhr

 

Ab 10.30 Uhr gibt es eine kleine Überraschung für die Schüler und Lehrer der 4. Klassen, falls Sie hieran als Elternteil eines Schülers der Klasse 4 teilnehmen möchten, bitte ich Sie, um 10.30 Uhr auf dem Parkplatz vor der Strahltreppe vor dem Eingang Schule mit Abstand zu warten.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mahr
Rektorin

Rote-Warte-Schule Mühlheim
Schulnummer: 4201
verwaltung@rws-muehlheim.de
Tel. 06108-74583
Fax: 06108-794603