7. Elternbrief Informationen, Hygieneplan

Liebe Eltern,

wir hoffen die Ferien waren erholsam. Vor den Ferien wurde von einer Fotografin ein Klassenfoto Ihrer Klasse erstellt. Gerne bieten wir Ihnen das Klassenfoto gegen eine Gebühr von 5 Euro an.

Leider können wir aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen, das Foto nicht zur Voransicht anbieten. Möchten Sie ein Klassenfoto erwerben, geben Sie den Betrag in einem verschlossenen Umschlag mit Namen versehen bei der Klassenlehrerin ab.

Gerne möchte ich Sie zu Beginn der aktuellen Schulzeit über die neuen Vorschriften ab dem 19.10.2020 in den Grundschulen informieren.

  • Der Sportunterricht kann aufgrund der Vorgaben nicht mehr in der Halle stattfinden. Die Fachkonferenz Sport hat sich darauf geeinigt, wenn möglich den Kindern in der Woche Bewegungszeiten im Freien anzubieten. Sportkleidung muss hierfür nicht mitgebracht werden. Da eine Bewegungszeit im Freien zu bevorzugen ist, ist darauf zu achten, dass die Kinder warme Kleidung (Handschuhe, Mützen, dicke Jacken) jeden Vormittag dabei haben. Der Stundenplan bleibt bestehen.
  • Der Schwimmunterricht findet weiterhin unter besonderen Auflagen statt. Hierzu zählt, dass nicht mehr alle Kinder gleichzeitig im Becken sein dürfen. Deshalb ist es von Nöten, dass Sie Ihrem Kind für die Wartezeit in der Halle einen Bademantel und ein großes Handtuch zum Wärmen mitgeben.
  • Der Golfunterricht in der Klasse 4b findet weiterhin wie gehabt statt, da dies eine Freiluftaktivität ist.
  • Bei allen sportlichen Aktivitäten ist der Mindestabstand von 1,50 Meter Vorgabe.
  • Am Montag haben die Lehrkräfte noch einmal mit allen Schülern die aktuellen Hygienemaßnahmen des Hygieneplans 6.0 sowie die Reglungen zum Infektionsschutz und insbesondere zum Tragen eine Mund- Nase-Bedeckung besprochen. Ich bitte auch Sie noch einmal mit Ihrem Kind darüber zu sprechen, dass die Handdesinfektion, sowie das Händewaschen nach den Pausen dringlichst zu beachten ist.

Persönliche Hygienemaßnahmen

Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen:

  • regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
  • Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter), soweit dieser Hygieneplan nicht in Nr. III.3 und III.11 Ausnahmen vorsieht
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln),sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund       

Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen Barriere im Sinne einer Mund-Nase-Bedeckung (sogenannte Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) ist danach für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal,Schülerinnen und Schüler, Externe) verpflichtend. Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie z. B. Unterrichtsräume, Fachräume,Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, Sanitärbereich, Pausenverkauf, Mensa und Verwaltungsbereich) und auch im freien Schulgelände (wie z. B. Pausenhof, Sportstätten). Sobald die Klassen- oder Kursverbände aufgelöst werden, ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen vorgeschrieben. Das betrifft sowohl den Unterricht als auch ganztägige Angebote.

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten (Stand 26.06.2020):

  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife) oder desinfiziert werden.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass es dringend notwendig ist, Ihrem Kind mehrere Masken in einem verschlossenen Behälter mitzugeben, da die Masken schnell durchnässen oder verloren gehen. Ein Pulloverkragen ist nicht als Maskenschutz geeignet.

  •  Alle 20 Minuten ist eine Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster vorgeschrieben. Bitte ziehen Sie Ihr Kind entsprechend warm an, damit die Kinder in den Klassenräumen nicht zu sehr frieren. Die Jacken dürfen in den Klassenraum mit reingenommen werden.
  • Beim Besuch der Sanitärräume ist darauf zu achten, dass sich möglichst Kinder gemeinsam darin aufhalten. Aus diesem Grund sind Toilettenbesuche während der Pausen nur durch An- und Abmeldung bei der aufsichtsführenden Lehrkraft möglich. Immer nur zwei Kinder sollten sich in den Toilettenräumen aufhalten. Dies gilt auch während der Unterrichtszeit.
  • Generell ist ein Mindestabstand von 1,5m auf dem Schulgelände einzuhalten.

Anbei befindet sich im Anhang der aktuelle Hygieneplan 6.0 des Landes Hessen zu Ihrer Kenntnisnahme.

In der Fundkiste im Sekretariat befinden sich zwei Kinderbrillen (eine graue und eine grau-pink). Sie können in der Pause im Sekretariat abgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mahr
Rektorin

Rote-Warte-Schule Mühlheim
Schulnummer: 4201
verwaltung@rws-muehlheim.de
Tel. 06108-74583
Fax: 06108-794603

Anlagen als PDF zum Download:

Hygieneplan 6.0

 

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