10. Elternbrief Fundschrank, Schulwegplan/Schulwegsrichtung, Corona Regeln

Liebe Eltern,

der Fundschrank hat sich in den letzten drei Wochen extrem gefühlt. Dieser
wird am 08.10.2021 geleert. Bitte lassen Sie Ihre Kinder nach vermissten
Dingen noch einmal im Fundschrank kucken (siehe Anhang Bild).

Hinweis Schulwegplan: Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass der
Schulweg immer nur in Fahrtrichtung auf den beiden kombinierten
Fahrrad/Fußwegen (Mühlheimer Straße) zu benutzen ist. Auf dem Hinweg die
Lidl-Seite auf dem Rückweg die MAN-Seite. Bei Klärung von Schülerunfällen
auf dem Schulweg ist die korrekte Fahrtrichtung sowohl seitens der
Unfallkasse Hessen als auch der Polizei von großer Bedeutung.

Wir senden Ihnen noch einmal die neuen Übersichtsblätter mit den Corona
Regeln in Hessen, in der ersten Version gab es leider einen Fehler im
Bereich der 2G-Option. Es wird seitens des HKM um Entschuldigung gebeten.

In den neuen Hinweisen zum Schulbetrieb ab 16.09.2021 führt das Hessische
Kultusministerium unter anderem folgende Information auf:

1. Die Vorlage des Testheftes ist grundsätzlich ausreichend, ein
Lichtbildausweis ist nur in begründeten Zweifelsfällen erforderlich. Damit
die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule, wo oftmals keine
Schülerausweise ausgestellt werden, leichter belegen können, dass ihnen das
Testheft gehört, dürfen sie selbst ein Passbild in das Testhefteinkleben,
das mit dem Schulstempel versehen wird.
Sollten Sie dies wünschen, schicken Sie Ihr Kind mit dem Testheft und dem
aufgeklebten Passbild ins Sekretariat.

2. Wie Ihnen bekannt ist, besteht im Falle eines positiven
Antigen-Selbsttests die Verpflichtung, unverzüglich eine PCR-Testung
(Nukleinsäurenachweis) durchzuführen. Fällt dieser Test ebenfalls positiv
aus, besteht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht, die sowohl die
getestete Person als auch die übrigen Angehörigen von deren Haushalt trifft.
Nach Ansicht von Expertinnen und Experten ist es gut vertretbar, die
Quarantänezeit aufgrund eines späteren negativ ausfallenden PCR-Tests
abzukürzen. Deshalb endet die Absonderung zukünftig, sobald dem zuständigen
Gesundheitsamt ein Nukleinsäurenachweis dafür vorgelegt wird, dass keine
Infektion mit SARS-CoV-2 mehr vorliegt. Die Testung darf bei der positiv
getesteten Person frühestens am siebenten Tag nach dem Nach weis der
Infektion vorgenommen werden, bei den Haushaltsangehörigen frühestens am
zehnten Tag. Im Falle einer bestätigten Infektion durch einen PCR-Test
entscheidet nach wie vor das Gesundheitsamt über Maßnahmen zum
Infektionsschutz. Dabei werden jedoch regelmäßig nicht mehr pauschal ganze
Klassen oder Lerngruppen in Quarantäne geschickt, sondern nur noch enge
Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) entsprechend der Entscheidung des
Gesundheitsamtes. Zum Schutz vor weiteren Infektionen sind in den der
erst maligen Feststellung der Infektion folgenden 14 Tagen in der
betroffenen Klasse oder Lerngruppe an den Unterrichtstagen tägliche
Testungen erforderlich und auch an den Sitzplätzen medizinische Masken zu
tragen. Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Quarantäne befreit.
Das bisherige Zutrittsverbot für Schülerinnen und Schüler, deren
Haushaltsange

3. Eine weitere Änderung betrifft die Durchführung von Elternabenden. Um
auch diese sicher zu gestalten, wird in den Auslegungshinweisen zur
Coronavirus-Schutzverordnung in Kürze klargestellt werden, dass für
Elternabende die 3-G-Regel gelten soll.

 

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mahr
Rektorin

Rote-Warte-Schule Mühlheim
Schulnummer: 4201
verwaltung@rws-muehlheim.de
Tel. 06108-74583
Fax: 06108-794603

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