11. Schulbetretungsverbot wegen Schulquarantäne

Liebe Eltern,
anbei noch einmal einige wichtige Informationen, da mich hierzu immer wieder Fragen erreichen:

Geschwisterkinder:

Das Betretungsverbot der Geschwisterkinder ist eine Grauzone. Hierzu gibt es keine schriftlichen Vorgaben des Gesundheitsamtes.

Als Schulleiterin der Rote-Warte-Schule bitte ich Sie, wenn möglich, auch die Geschwisterkinder zu Hause zu betreuen, solange das Betretungsverbot ausgesprochen ist. Mit dieser Maßnahme ist es möglich die Infektionsketten möglichst zu unterbrechen.

Bitte geben Sie uns auch Bescheid, falls ein Geschwisterkind aus einer anderen Einrichtung (Kita, weiterführende Schule) ein Betretungsverbot ausgesprochen bekommen hat.

 

Testung:

Heute erreichte uns die Nachricht, dass bei Verdachtsfällen in einer Klasse keine Testung mehr durchgeführt wird. Daraus ergibt sich, dass das Betretungsverbot der Klasse nicht mehr frühzeitig aufgehoben wird. Die Mitschüler dürfen die Schule auch nicht für 14 Tage betreten.

 

Verdienstausfallsentschädigungen:

Hiermit möchte ich Sie auf die Möglichkeit der Zahlung von Verdienstausfallentschädigungen aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Betretungsverbot eines Schulgeländes wegen Schulquarantäne einer Schulschließung gleichkommt. Diese Information ist sicherlich Sie von Interesse.

Ein Arbeitgeber kann daher für erwerbstätige Eltern, die ihr Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Zeitraum des Betretungsverbotes selbst beaufsichtigen/betreuen, einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung beim Regierungspräsidium Darmstadt nach § 56 Abs. 1a IfSG stellen, sofern der betreuende Elternteil nachweist, dass für den betreffenden Zeitraum keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit bestand.

Im Anhang beigefügt ein Hinweisblatt. Zur Antragstellung ist das darin beschriebene Online-Fachverfahren zu nutzen.

Materialausgabe:

Bei der Abholung der Materialien beim Pförtner ist darauf zu achten, dass sich nur ein Elternteil im Pförtnerhäuschen befindet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mahr
Rektorin

Rote-Warte-Schule Mühlheim
Schulnummer: 4201
verwaltung@rws-muehlheim.de
Tel. 06108-74583
Fax: 06108-794603