18. Elternbrief Methodentage, Informationen Corona Schutzverordnung

Liebe Eltern,

nach der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung ist mittlerweile zwar bei den meisten Angeboten des öffentlichen Lebens in Innenräumen ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich und somit die Vorlage eines negativen Testnachweises nicht mehr ausreichend (sog. 2G -Regelung). Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches Attest belegen, das den Namen und das Geburtsdatum der betroffenen Person enthält.

Für diese Personen genügt weiterhin ein negativer Testnachweis. Sowohl von der 2G -Regelung als auch vom Testnachweis ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder (z. B. Vorlaufkurskinder). Schülerinnen und Schüler können einen Testnachweis grundsätzlich, also auch außerhalb der Schule, durch das von der Schule ausgestellte Testheft erbringen. Das Testheft kann nach der geltenden Coronavirus-Schutzverordnung auch während der Weihnachtsferien als Testnachweis genutzt werden. Darüber hinaus wird aber allen Schülerinnen und Schülern empfohlen, für die Teilnahme an Freizeitangeboten etc. in den Weihnachtsferien regelmäßig Bürgertests in Anspruch zu nehmen.

 Nach § 13 Abs. 3 CoSchuV soll auch geimpften und genesenen Schülerinnen und Schülern mindestens einmal pro Woche ein Test in der Schule angeboten werden. Wir gehen davon aus, dass das für die meisten Schulen nichts an der bestehenden Praxis ändert, da geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schülern schon bisher freiwillig am schulischen Testangebot teilnehmen konnten.

 In diesem Jahr finden am 20.12. und 21.12.2021 an unserer Schule die Methodentage statt. An den beiden Tagen lernen die Schüler Methoden und Arbeitstechniken kennen, die Ihnen das Arbeiten und Lernen erleichtern sollen.

Die Methodentage beginnen jeweils um 8.45 Uhr und enden um 12.30 Uhr. In dringenden Betreuungsfällen ist eine Frühaufsicht vor Ort. Geben Sie bitte hier zwecks Planung rechtzeitig im Sekretariat Bescheid. Die Kinder der Rote-Warte-Kids gehen in die Betreuung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mahr
Rektorin

Rote-Warte-Schule Mühlheim
Schulnummer: 4201
verwaltung@rws-muehlheim.de
Tel. 06108-74583
Fax: 06108-794603