37. Elternbrief Umsetzung des Masernschutzgesetzes vom 10.02.2020

Liebe Eltern,

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Gerade bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Mit einer Masern-Impfpflicht soll der Impfschutz dort erhöhte werden, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind.

Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler oder Personen, die an einer Schule tätig sind, den Nachweis einer vollständigen Masernimpfung erbringen müssen.

Der Nachweis kann durch ein ärztlichen Attest, den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft erbracht werden.

Bitte legen Sie den Nachweis bis zum 16.07.2021 vor.

Erfolgt dies nicht, muss die Schule das Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigen. Die Schule muss dem Gesundheitsamt Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse übermitteln. Das Gesundheitsamt kann zu einer Beratung laden und zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern auffordern.

 

Auf den Seiten www.masernschutz.de und www.impfen.hessen.de finden Sie weitere Informationen

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mahr
Rektorin

Rote-Warte-Schule Mühlheim
Schulnummer: 4201
verwaltung@rws-muehlheim.de
Tel. 06108-74583
Fax: 06108-794603

 

Anlagen als PDF zum Download:

Merkblatt-Masernschutzgesetz

Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung