26. Elternbrief Übersendung Schulschreiben vom 1. Februar 2022

Liebe Eltern,

hiermit möchte ich Sie über einige Punkte aus dem Schreiben des HKM vom 1.2.2022 zu den erneuten Änderungen der Coronavirus-Schutzverordnung vom 17.01.2022 informieren: 

  • Der Mindestquarantänezeitraum bis zur Freitestung für Schülerinnen und Schüler, die mit infizierten Personen in einem Haushalt leben oder durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert wurden, wurde von sieben auf fünf Tage verkürzt (§ 6 Abs. 9 CoSchuV).
  • Eine Freitestung ist auch mittels kostenfreiem Bürgertest ermöglicht worden. Es ist kein PCR-Test erforderlich.
  • Es wurde klargestellt, dass vollständig geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern das regelmäßige schulische Testangebot ebenfalls in seinem vollen Umfang zur Verfügung steht (§ 13 Abs. 3 CoSchuV). Dieses Angebot ist nicht auf einen Test pro Woche begrenzt.
  • Da vermehrt Fragen hinsichtlich der aktuellen Regelungen zur Testheftnutzung von Schülerinnen und Schülern an uns herangetragen wurden, haben wir hierzu Schaubilder entwickelt, die im Anhang dieses Schreibens beigefügt sind.
  • Hervorheben möchte ich, dass vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler einen tagesaktuellen Eintrag im Testheft auch dann — allerdings nur am Tag der Testung — als Testnachweis im außerschulischen Bereich nutzen können, wenn sie nicht im vollen Umfang am schulischen Testangebot teilnehmen, und dass Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren weiterhin das Testheft auch als Ersatz für einen sonst erforderlichen Impf- oder Genesungsnachweis nutzen können. Die Dauer des Genesenenstatus ist mit Wirkung vom 15. Januar 2022 von bisher sechs Monaten auf 90 Tage verkürzt worden.

 

Weitere Info vom Staatlichen Schulamt:

Genesene und vollständig geimpfte Schüler (14 Tage erst nach 2. Impfung) müssen nicht in Quarantäne, wenn ein Hausangehöriger positiv ist.
Möchten die Eltern ihr Kind lieber zu Hause lassen, muss ein Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht beim Klassenlehrer gestellt werden. Die Kinder werden dann in Distanz unterrichtet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Silke Mahr
Rektorin

Rote-Warte-Schule Mühlheim
Schulnummer: 4201
verwaltung@rws-muehlheim.de
Tel. 06108-74583
Fax: 06108-794603

 

Anlagen als PDF zum Download:

Regeln Testheft

Testheft_Unter18